15.06.2005, 11:26
Zitat:zwischen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs und Reifenhöchstgeschwindigkeit müssen 4 %-Sicherheitsmarge bestehen.
D.h. 201 + 4% = knapp unter 210, 202 + 4% = knapp über 210.
Was soll der Blödsinn denn?
Wenn ich einen Reifen mit einem bestimmten Index aufziehe gehe ich davon aus, daß diese Geschwindigkeit auch gefahren werden kann und der Hersteller einen gewissen Betrag als Sicherheit eingebaut hat. Kann doch nicht sein, daß sich der Fahrer errechnen muss, wie schnell er denn eigentlich fahren darf weil er den Sicherheitszuschlag beachten muss.
Mir hat noch kein Reifenhändler gesagt: Der Reifen ist zwar bis 240 km/h zugelassen, Du darfst aber nur 230 km/h fahren. Habe ich auch noch nie in einer Zeitung gelesen. Im Gegenteil, bei Dauerversuchen werden die Reifen mit erheblich höherer Geschwindigkeit getestet bis sie platzen.
Die Sicherheit geht nach oben, nicht nach unten!
Bei unseren Produkten (Antriebsketten) geben wir ja auch eine Bruchkraft an die wir garantieren. In der Anwendung wird dann mit einem Sicherheitsfaktor multipliziert, je nach Anwendung auch unterschiedlich.
Wir sagen doch nicht zum Kunden: Die Bruchkraft ist mit xx Tonnen angegeben, Du musst aber eine Sicherheit von x % einrechnen, bleiben Dir also nur noch yy Tonnen übrig.
So ein Blödsinn (obwohl bei unseren Bürokraten ja alles möglich ist)
Frank
Edit.
Auf einem Vorgänger- Passat hatte ich auch H Reifen drauf, V Max war 208 km/h.
Stephan: nicht bangemachen lassen. Frag einfach beim reifenhersteller oder Händler nach bis wieviel ein h Reifen zugelassen ist, lass es Dir zur Not schriftlich geben oder gehe einfach zu einem TÜV der Ahnung hat.