16.06.2005, 21:49
Naja, vielleicht ist haften das falsche Wort. Auf jeden Fall müssen die sich auch nach den Vorschriften richten. Sicherlich ist es manchmal Auslegungssache. z.B. wenn die Reifenlauffläche 2mm übersteht. Da gibt es dann halt die 100%igen und auch die Augenzudrücker. Kommt einfach drauf an. Auch wenn Du damit schon 5 mal über den Tüv gekommen bist, kann es sein das beim sechsten mal einer den Kopf schüttelt
Soviel zum Thema: Willkür........ siehe auch Thema: Kennzeichen/Zulassungsstelle
Soviel zum Thema: Willkür........ siehe auch Thema: Kennzeichen/Zulassungsstelle