19.06.2005, 22:55
Ergänzung bzw. Korrektur: Die Heckscheibe kann auch zu 100% getönt werden, wenn ein zweiter Außenspiegel vorhanden ist.
Soweit haben wir also die Diskussion im Griff.
Das mit der Dunkelheit und dem Kind übersehen stimmt zwar, aber wegen der Scheibentönung mit TÜV-Certifikat kann man nicht belangt werden, wohl aber wegen unvorsichtiger Fahrweise. Wir Vette-Fahrer fahren doch in solchen Situationen defensiv, oder?
Gruß an alle Vette-Fahrer!
Ray
Soweit haben wir also die Diskussion im Griff.
Das mit der Dunkelheit und dem Kind übersehen stimmt zwar, aber wegen der Scheibentönung mit TÜV-Certifikat kann man nicht belangt werden, wohl aber wegen unvorsichtiger Fahrweise. Wir Vette-Fahrer fahren doch in solchen Situationen defensiv, oder?
Gruß an alle Vette-Fahrer!
Ray
Ray