20.06.2005, 23:39
Leute, wenn euch euere BE lieb ist, dann lest mal die Stellungnahme vom KBA:
Die Firma Glastone wirbt auf Ebay mit ihrem TüV-Certifikat - was aber nur ein QM-Zertifikat und keine ABE für irgendwelche Scheiben darstellt.
Jede dieser Eintragungen wird einer genauen Prüfung demnach wohl nicht standhalten!
Also bitte Vorsicht!
Die Dektra schrieb dazu auch im folgenden Thread eines Fremdforums:
https://www.pagenstecher.de/topic103839,...eugsc.html
Zitat:Beschichtungen auf Fahrzeugscheiben KBA 412-150 Br1135
Das „Fluten“, egal auf welchen Scheiben (Front, vordern + hinteren Seiten und Heck) ist laut Auskunft des Bundes-Kraftfahrt-Amtes verboten. Die nach-träglichen Lackierungen auf Scheiben führen zum Erlöschen der Bauart-genehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Auch wenn der Tüv oder die Dekra dies einträgt. Nachfolgend lesen Sie das Mail, dass uns das KBA extra zu diesem Thema gemailt hat, um Klarheit in den Markt zu bringen.
Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).
Die Firma Glastone wirbt auf Ebay mit ihrem TüV-Certifikat - was aber nur ein QM-Zertifikat und keine ABE für irgendwelche Scheiben darstellt.
Jede dieser Eintragungen wird einer genauen Prüfung demnach wohl nicht standhalten!
Also bitte Vorsicht!
Die Dektra schrieb dazu auch im folgenden Thread eines Fremdforums:
https://www.pagenstecher.de/topic103839,...eugsc.html