20.06.2005, 23:51
Die Betriebserlaubnis des FAHRZEUGES erlischt, wenn:
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Ansonsten erlischt "nur" die BE des veränderten Bauteils. Bei einem Sidemarker wird man wohl kaum eine Gefährdung unterstellen wollen - ist dies jedoch ursächlich für einen Unfall: Pech gehabt.
Deswegen habe ich auch so einen Tanz wegen der E-Nummern bei den Rückleuchten gemacht. Ein Black-Out-Kit z.B. ist genau so eine Sache. Solange nix passiert, bekommt das kaum einer mit. Aber wenn...dann wird es seeeehr teuer.
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Ansonsten erlischt "nur" die BE des veränderten Bauteils. Bei einem Sidemarker wird man wohl kaum eine Gefährdung unterstellen wollen - ist dies jedoch ursächlich für einen Unfall: Pech gehabt.
Deswegen habe ich auch so einen Tanz wegen der E-Nummern bei den Rückleuchten gemacht. Ein Black-Out-Kit z.B. ist genau so eine Sache. Solange nix passiert, bekommt das kaum einer mit. Aber wenn...dann wird es seeeehr teuer.