27.10.2005, 14:23
Stimmt so nicht ganz. haben wir aber schon vor einigen Wochen hier besprochen. Es ist nach wie vor erlaubt, Tachostände zu ändern. Nur der fehlende Verweis auf diese Tätigkeit beim Verkauf ist ein Straftatbestand.
Die Geräte hierfür sind weiterhin erhältlich (was auch gut so ist).
Die Geräte hierfür sind weiterhin erhältlich (was auch gut so ist).