18.09.2002, 14:24
Hallo Flo,
üblicherweise bekommst Du für die roten Blinker beim TÜV eine Ausnahmegenehmigung eingetragen, da das Originalzustand ist (im übrigen gibt es für die '74er Vette keine orangen Blinker für hinten).
Was die fehlenden Reflektoren und Rückfahrscheinwerfer angeht, ist Deine Vette natürlich nicht mehr ganz authentisch. Korrekt sind hier weiße Rückfahrscheinwerfer in den inneren Rückleuchten und diese sind mit einem ringförmigen Reflektor umgeben. Das sieht so aus, wie bei der '69er:
Angesichts Deines Weges "back to originality", würde ich einfach den Originalzustand wieder herstellen. dann gibt es beim TÜV keine Probleme. Mit der momentanen Rücklichtkombination hast Du ohnehin kaum Chancen, übernächstes Jahr ein H-Kennzeichen zu bekommen.
Gruß
Tripower
üblicherweise bekommst Du für die roten Blinker beim TÜV eine Ausnahmegenehmigung eingetragen, da das Originalzustand ist (im übrigen gibt es für die '74er Vette keine orangen Blinker für hinten).
Was die fehlenden Reflektoren und Rückfahrscheinwerfer angeht, ist Deine Vette natürlich nicht mehr ganz authentisch. Korrekt sind hier weiße Rückfahrscheinwerfer in den inneren Rückleuchten und diese sind mit einem ringförmigen Reflektor umgeben. Das sieht so aus, wie bei der '69er:
Angesichts Deines Weges "back to originality", würde ich einfach den Originalzustand wieder herstellen. dann gibt es beim TÜV keine Probleme. Mit der momentanen Rücklichtkombination hast Du ohnehin kaum Chancen, übernächstes Jahr ein H-Kennzeichen zu bekommen.
Gruß
Tripower