18.09.2002, 23:01
Hallo,
wie bereits Dieter schon sagte sind in Österreich rote Blinker absolut verboten. Oldtimer hin oder her.
Es gibt eine Ausnahme bei historischen Kraftfahrzeugen welche besagt, daß die hinteren Lampen kein ECE-Prüfzeichen haben müssen. Auch ein Rückfahrscheinwerfer so wie Reflektoren sind nicht notwendig.
Ich habe bei der Typisierung meiner Vette die beiden äußeren roten Originalleuchten auf Begrenzungslicht und Bremslicht geschlossen und statt den inneren Leuchten orange Motorradblinker profesorisch mit einem Blechhaltering montiert. Schaute zum aus aber dem TuV gefiels (auserdem sogar mit ECE-Zeichen).
Bei meinen 79ér Blazer habe ich auch so wie Dieter die original Rückfahrleuchten mittels gelber Glühlampen als Blinker umfunktioniert.
Aber bei der Corvette glänzen jetzt wieder alle vier Heckleuchten wieder in Eckler-style.
wie bereits Dieter schon sagte sind in Österreich rote Blinker absolut verboten. Oldtimer hin oder her.
Es gibt eine Ausnahme bei historischen Kraftfahrzeugen welche besagt, daß die hinteren Lampen kein ECE-Prüfzeichen haben müssen. Auch ein Rückfahrscheinwerfer so wie Reflektoren sind nicht notwendig.
Ich habe bei der Typisierung meiner Vette die beiden äußeren roten Originalleuchten auf Begrenzungslicht und Bremslicht geschlossen und statt den inneren Leuchten orange Motorradblinker profesorisch mit einem Blechhaltering montiert. Schaute zum aus aber dem TuV gefiels (auserdem sogar mit ECE-Zeichen).
Bei meinen 79ér Blazer habe ich auch so wie Dieter die original Rückfahrleuchten mittels gelber Glühlampen als Blinker umfunktioniert.
Aber bei der Corvette glänzen jetzt wieder alle vier Heckleuchten wieder in Eckler-style.