19.09.2002, 10:57
Üblicherweise werden die vorderen Parkleuchten als Blinker angeschlossen. Die Sidemarker vorne blinken (zulässigerweise) mit.
Die hinteren Sidemarker sind streng genommen unzulässig. Manche TÜV-Prüfer sind hier tolerant. Meiner z.B. trägt die Marker als "geringe Mängel" ein, was keinerlei Konsequenzen hat. Man kann sie aber auch zum Termin abklemmen oder mit Isolierband überkleben. Am besten, Du klärst vor dem TÜV-Termin mit dem Prüfer ab, was er diesbezüglich erwartet, bzw. toleriert.
Bei den Krümmern ist die Original-Optik völlig ausreichend für ein H-Kennzeichen. Bei Fächerkrümmern habe ich da erhebliche Zweifel ...
Gruß
Tripower
Die hinteren Sidemarker sind streng genommen unzulässig. Manche TÜV-Prüfer sind hier tolerant. Meiner z.B. trägt die Marker als "geringe Mängel" ein, was keinerlei Konsequenzen hat. Man kann sie aber auch zum Termin abklemmen oder mit Isolierband überkleben. Am besten, Du klärst vor dem TÜV-Termin mit dem Prüfer ab, was er diesbezüglich erwartet, bzw. toleriert.
Bei den Krümmern ist die Original-Optik völlig ausreichend für ein H-Kennzeichen. Bei Fächerkrümmern habe ich da erhebliche Zweifel ...
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Tripower
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