19.09.2002, 11:33
Hi Rolli,
soweit ich weiss, sind bei Fahrzeugen die hinteren Sidemarkers nur zulässig, wenn sie gelb leuchten! (also die Sidemarkers, nicht die Fahrzeuge ). Ausserdem müssen sie eingetragen sein (wiederum die Sidemarkers ), wenn nicht serienmässig... (einige Chrysler haben das glaub ich serienmäßig).
Ich glaub der Richtsatz klingt in etwa so!
Alle Leuchten direkt nach vorne müssen "weiss" sein,
alle Leuchten direkt nach hinten müssen "rot" sein,
alle Leuchten zur Seite hin, oder die die Richtungsänderung angeben, müssen "gelb" sein!
So oder so ähnlich hat es zumindest der TÜV damals beim ´83er C30 PickUp mit den High5 (die nicht zulässig waren, weil sie eben gelb nach vorne leuchten) ausgedrückt...!
(Warum dann die meissten LKW´s nach vorne hin aussehen wie ein Christbaum, ist mir allerdings auch schleierhaft... )
Gruß,
Flo
soweit ich weiss, sind bei Fahrzeugen die hinteren Sidemarkers nur zulässig, wenn sie gelb leuchten! (also die Sidemarkers, nicht die Fahrzeuge ). Ausserdem müssen sie eingetragen sein (wiederum die Sidemarkers ), wenn nicht serienmässig... (einige Chrysler haben das glaub ich serienmäßig).
Ich glaub der Richtsatz klingt in etwa so!
Alle Leuchten direkt nach vorne müssen "weiss" sein,
alle Leuchten direkt nach hinten müssen "rot" sein,
alle Leuchten zur Seite hin, oder die die Richtungsänderung angeben, müssen "gelb" sein!
So oder so ähnlich hat es zumindest der TÜV damals beim ´83er C30 PickUp mit den High5 (die nicht zulässig waren, weil sie eben gelb nach vorne leuchten) ausgedrückt...!
(Warum dann die meissten LKW´s nach vorne hin aussehen wie ein Christbaum, ist mir allerdings auch schleierhaft... )
Gruß,
Flo
"Esst Kot, millionen Fliegen können nicht irren...!"
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte: 'wo kämen wir hin?' und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?"