03.01.2006, 19:54
Es gibt ein Bundesland, dort wird "auf Probe" richtig losgelegt:
Bei generellen Steuer- (Sozial-)Versicherungs- Unterhalts-Schulden, kann kein Fahrzeug mehr zugelassen werden.
Die Mitteilung an den Betroffenen: "Zahlen Sie erst Ihren Unterhalt (hat oberste Priorität), oder Steuer- /(Sozial-)Versicherungsschulden, dann können Sie wieder ein Fahrzeug zulassen.
Mal sehen, wie der Erfolg, Ende 2006, von diesem TEST aussieht.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Bei generellen Steuer- (Sozial-)Versicherungs- Unterhalts-Schulden, kann kein Fahrzeug mehr zugelassen werden.
Die Mitteilung an den Betroffenen: "Zahlen Sie erst Ihren Unterhalt (hat oberste Priorität), oder Steuer- /(Sozial-)Versicherungsschulden, dann können Sie wieder ein Fahrzeug zulassen.
Mal sehen, wie der Erfolg, Ende 2006, von diesem TEST aussieht.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI