05.02.2006, 21:14
Zitat: wodurch man nicht in Tiefgaragen ( Parkhäuser ) parken darf.
Dem ist nicht mehr so. Zumindest in Deutschland wurde die Garagen Verordnung bereits Anfang der 90er Jahre geändert. LPG Fahrzeuge dürfen in Tiefgaragen.
Das ganze hat wohl zwei beschränkende Faktoren:
1. Ist es technisch insoweit machbar als das es sich nach 1 bis 2 Jahren amortisieren würde, d.h. der finanzielle Aufwand bei etwa 400 bis 500 Euro für eine private Zapfstelle liegt
2. Ist es in Deutschland erlaubt eine solche private Zapfstelle zu betreiben.
Zu 1: Noch nicht herausgefunden
Zu 2: Mit ziemlicher Sicherheit "Ja", da solche Zapfstellen mit TÜV angeboten werden, auch von Gasversorgern zum mieten für 50 Euro im Monat.
Ich werde auf jeden Fall meinen Gasversorger diese Woche damit mal nerven . . .
Grüße und danke für die Antworten
Jochen