24.03.2006, 19:07
Zitat:Original von Burnaby75
In den Bedingungen zum H-Kennzeichen ist doch immer vom Mindestalter die rede.
vom Fahrzeugalter ist nur im allgemeinen Sprachgebrauch die Rede. In der StVZO heißt es:
Zitat:...ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist...
![[Bild: gtc15.gif]](https://www.corvetteforum.de/fotos/gtc15.gif)