09.10.2002, 20:08
Ich will Dir ja keine Angst machen, aber die Sache erinnert mich an einen Fall, der vor einigen Jahren durch die juristische Fachpresse ging. Da hat man dem Fahrer, der wie Du verunglückt war, eine Mitschuld (jedenfalls an seinem eigenen Schaden) angelastet, weil er die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen (130 km/h) derart erheblich überschritten hatte.
Die Richter begründeten ihr Urteil damals damit, daß der so schnell fahrende Fahrer ein erhöhtes Unfallrisiko eingeht, für das er auch anteilig zu haften hat.
Morgen bin ich wieder im Büro, dann schaue ich mal, ob ich das Urteil noch finde.
Herzliche Grüße
Tripower
Die Richter begründeten ihr Urteil damals damit, daß der so schnell fahrende Fahrer ein erhöhtes Unfallrisiko eingeht, für das er auch anteilig zu haften hat.
Morgen bin ich wieder im Büro, dann schaue ich mal, ob ich das Urteil noch finde.
Herzliche Grüße
Tripower