10.10.2002, 12:28
Zitat:Was sacht der Anwalt dazu ???
Wie ich schon darlegte:
Wer die Richtgeschwindigkeit wesentlich überschreitet (das beginnt schon bei 15 - 20 km/h mehr) haftet grundsätzlich mit, auch wenn der Unfall von dem anderen allein "verschuldet" wurde. Mit Überschreitung der Richtgeschwindigkeit geht man eben ein erhöhtes Risiko ein, für welches man die Verantwortung trägt.
Aus dem Schneider ist man nur, wenn man nachweist, daß der Unfall in genau derselben Ausprägung auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit passiert wäre. Dies ist praktisch nie möglich!
Hierüber zu diskutieren ist müssig, denn die Rechtsprechung ist da eindeutig; - da beißt die Maus keinen Faden ab!
Was den Nachweis der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit angeht, sind die Unfallgutachter da doch sehr kompetent. Anhand der Beschädigungen an den Fahrzeugen oder Gegenständen, gegen die die Fahrzeuge geprallt sind (Leitplanken, Bäume, etc.), können die Sachverständigen recht genau auf die gefahrene Geschwindigkeit schließen. Und die Gerichte haben in aller Regel keine Probleme, diesen Feststellungen zu folgen.
Gruß
Tripower