28.03.2006, 23:34
Namend Männer,
ich weiß, Reifenbindung ist eigentlich kein Thema mehr.
Aber... , ich habe heute ein neues ( altes ) Winterauto gekauft, bei dem die Vorderreifen platt sind, die Hinteren allerdings noch sehr gut.
Im Schein steht kein vorgeschriebener Markenname, dafür folgendes:
"Nur Bereifung eines Herstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig."
Wenn ich jetzt morgen beim TÜV anrufe, will ich nicht mit der Bemerkung abgespeist werden:
"Ja wenn´s doch im Schein steht....."

Kann ein solcher Eintrag heutzutage noch von Relevanz sein?
Gruß Reiner
ich weiß, Reifenbindung ist eigentlich kein Thema mehr.
Aber... , ich habe heute ein neues ( altes ) Winterauto gekauft, bei dem die Vorderreifen platt sind, die Hinteren allerdings noch sehr gut.
Im Schein steht kein vorgeschriebener Markenname, dafür folgendes:
"Nur Bereifung eines Herstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig."
Wenn ich jetzt morgen beim TÜV anrufe, will ich nicht mit der Bemerkung abgespeist werden:
"Ja wenn´s doch im Schein steht....."


Kann ein solcher Eintrag heutzutage noch von Relevanz sein?
Gruß Reiner
Wer einen Engel sucht und dabei nur auf die Flügel schaut, könnte leicht eine Gans nach Hause bringen! 
www.hochglanzverdichten-giessen.de

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