27.04.2006, 23:39
Ich habe mein Problem mit "der Löscher ist in Deutschland nicht zugelassen".
Bedeutet das im Klartext:
Das Fahrzeug brennt, es wird mit einem nicht zugelassenen Löscher gelöscht und die Versicherung teilt anschließend mit, dass das Auto als "Nichtgelöschter Totalschaden" reguliert wird, weil das erfolgreiche Ergebnis eben mit einem nicht genehmigten Teil erzielt wurde?
Bedeutet das, dass ich im Brandfall mit dem nicht genehmigten Löscher bei Dritten keine Hilfeleistung erbringen darf, weil das Löschen mit FCKW-haltigen Substanzen zwar sehr erfolgreich wäre, aber eben aus umweltpolitischen Gründen nicht erlaubt ist?
Jochen
Bedeutet das im Klartext:
Das Fahrzeug brennt, es wird mit einem nicht zugelassenen Löscher gelöscht und die Versicherung teilt anschließend mit, dass das Auto als "Nichtgelöschter Totalschaden" reguliert wird, weil das erfolgreiche Ergebnis eben mit einem nicht genehmigten Teil erzielt wurde?
Bedeutet das, dass ich im Brandfall mit dem nicht genehmigten Löscher bei Dritten keine Hilfeleistung erbringen darf, weil das Löschen mit FCKW-haltigen Substanzen zwar sehr erfolgreich wäre, aber eben aus umweltpolitischen Gründen nicht erlaubt ist?
Jochen
Wieviel PS? AUSREICHEND!