28.04.2006, 00:57
Zitat:Original von Corvette-1111
Ich habe mein Problem mit "der Löscher ist in Deutschland nicht zugelassen".
Bedeutet das im Klartext:
Das Fahrzeug brennt, es wird mit einem nicht zugelassenen Löscher gelöscht und die Versicherung teilt anschließend mit, dass das Auto als "Nichtgelöschter Totalschaden" reguliert wird, weil das erfolgreiche Ergebnis eben mit einem nicht genehmigten Teil erzielt wurde?
Bedeutet das, dass ich im Brandfall mit dem nicht genehmigten Löscher bei Dritten keine Hilfeleistung erbringen darf, weil das Löschen mit FCKW-haltigen Substanzen zwar sehr erfolgreich wäre, aber eben aus umweltpolitischen Gründen nicht erlaubt ist?
Jochen
Hi Jochen,
so kann es kommen, muss aber nicht.
Auch ist der "Witz" von "fliegerdidi" nicht so weit von der Realität entfernt.
Es kann noch mehr Probleme geben.
@ woody 68,
wie ist das zu Verstehen: "Sorry Struppi,
ich verstehe ja Dein Bestreben, diesen Feuerlöscher in ein optimales Licht zu rücken..."
Ich verkaufe diese Dinger nicht, es sei denn, es legt jemand unbedingt Wert darauf.
Wieviele "Einsätze" mit konventionellen Pulverlöschern hattest Du schon.
Mehr als 20?
Schon mal einen Ölbrand durch zündelnde Gleitlager gelöscht? (2 x beim Generator-Aggregate-Test)
GFK- und Lackbrände schon selbst gelöscht? (Einige in Deutschland)
Elektrobrände schon gelöscht? (Diverse im In- und Ausland)
KFZ-Motorölbrand schon gelöscht? (War auf einem Autobahnparkplatz bei einem anderen Fahrzeug. Der Fahrer hatte davon nicht mal etwas bemerkt, bis ich angedüst kam).
KFZ-Benzinbrand schon gelöscht? (War bei meinem Opel, kleines "Missgeschick" beim schweisen in der Nähe der Benzinleitung /Tank)
Sogar mein Arm hatte schon mal gebrannt (Gleichstrom-Lichtbogen) und bei mir wurde gelöscht, weil ich nichts mehr sehen konnte.
Corvettefahrer sind individualisten, wollen viele Ratschläge und hören auf niemanden.
Dieser Satz gilt nicht für Alle!
Grüsse an Euch vom OSC-Canibalisten STRUPPI