14.05.2006, 12:13
Morgen Leute
Bei uns Ösis ist's mittlerweile wieder anders: Nebelleuchten als Tagfahrlicht sind erlaubt.
Die zusätzlich montierten Leuchten anscheindend nicht...
Hab da einen Bericht zu gefunden:
Mit der Gesetzesnovelle im November war auch der Einsatz von Nebelscheinwerfern erleichtert worden. Nebelscheinwerfer durften auch bei klarer Sicht eingeschalten werden. Als Ersatz für das Tagfahrlicht oder Abblendlicht im Sinne der Licht am Tag-Bestimmung galten sie allerdings bislang nicht, wie der ÖAMTC gegenüber wienweb.at bekräftigte. Dies ist nun anders.
Mit der im Nationalrat beschlossenen, aber vom Bundesrat noch nicht abgesegneten Gesetzesnovelle gilt ab Samstag in die Fahrzeugfront integriertes Nebellicht als Tagfahrlicht. Externe Leuchten, die etwa an der Stoßstange montiert sind, dürfen dagegen nicht als Taglicht verwendet werden. Wer sein Nebellicht nicht erst ab Samstag sondern sofort als Taglicht verwenden will, wird nicht sanktioniert. Dafür sorgt ein Erlass des Verkehrsministeriums, der Straffreiheit garantiert, berichtet der ARBÖ.
Gruß Manfred
Bei uns Ösis ist's mittlerweile wieder anders: Nebelleuchten als Tagfahrlicht sind erlaubt.
Die zusätzlich montierten Leuchten anscheindend nicht...
Hab da einen Bericht zu gefunden:
Mit der Gesetzesnovelle im November war auch der Einsatz von Nebelscheinwerfern erleichtert worden. Nebelscheinwerfer durften auch bei klarer Sicht eingeschalten werden. Als Ersatz für das Tagfahrlicht oder Abblendlicht im Sinne der Licht am Tag-Bestimmung galten sie allerdings bislang nicht, wie der ÖAMTC gegenüber wienweb.at bekräftigte. Dies ist nun anders.
Mit der im Nationalrat beschlossenen, aber vom Bundesrat noch nicht abgesegneten Gesetzesnovelle gilt ab Samstag in die Fahrzeugfront integriertes Nebellicht als Tagfahrlicht. Externe Leuchten, die etwa an der Stoßstange montiert sind, dürfen dagegen nicht als Taglicht verwendet werden. Wer sein Nebellicht nicht erst ab Samstag sondern sofort als Taglicht verwenden will, wird nicht sanktioniert. Dafür sorgt ein Erlass des Verkehrsministeriums, der Straffreiheit garantiert, berichtet der ARBÖ.
Gruß Manfred