19.05.2006, 11:58
Nachdem ich vom LRA keine Auskunft bekommen kann (kompetenter Mitarbeiter krank)
frage ich mal die Forumsexperten:
Ich gehe davon aus, daß ein über 20-jähriges WoMo (VW LT) grundsätzlich
07er tauglich ist. (Habe schon Beispiele fahren sehen)
Darf ich dann in dieser Kombination einen Autoanhänger ziehen ?
Was passiert versicherungstechnisch, wenn man das Gespann in den Graben wirft
und das Auto auf dem Hänger eigentlich auch auf dieselbe rote Nummer läuft.
Diese befindet sich aber ja am Zugfahrzeug.
Gibt es jemanden , der sowas praktiziert ? (454BIG vielleicht ?)
fragende Grüße
Rüddy
frage ich mal die Forumsexperten:
Ich gehe davon aus, daß ein über 20-jähriges WoMo (VW LT) grundsätzlich
07er tauglich ist. (Habe schon Beispiele fahren sehen)
Darf ich dann in dieser Kombination einen Autoanhänger ziehen ?
Was passiert versicherungstechnisch, wenn man das Gespann in den Graben wirft
und das Auto auf dem Hänger eigentlich auch auf dieselbe rote Nummer läuft.
Diese befindet sich aber ja am Zugfahrzeug.
Gibt es jemanden , der sowas praktiziert ? (454BIG vielleicht ?)
fragende Grüße
Rüddy