16.06.2006, 03:25
Zitat:Der Kaufpreis im Vertrag? Diesen kann man ja variabel gestalten.
Allzu variabel aber auch nicht - die Zollbeamten sind ja keine Deppen und kennen auch die Marktpreise. Im Zweifel wird der Fahrzeugwert dann eben geschätzt und darauf Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben, so einfach geht das.
Gruß, Midnight-Cruiser