17.07.2006, 23:31
Hallo Namensvetter,
dem ist nicht so!
Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn:
In allen anderen Fällen von Modifikationen kann die Verwaltungsbehörde Dir "nur" eine Frist setzen um die Modifikation oder den Mangel zu beheben (natürlich mit entsprechenden Ordnungswidrigkeitenanzeigen). Die BE bleibt aber erhalten.
Richtig interessant wäre für mich jetzt, ob ein Fahrzeug ohne BE (also wo z.B. Fächerkrümmer installiert sind), was einen Unfall hat, wo die Fächer NICHT ursächlich sind, noch versichert ist. Denn die BE erlischt ja in diesem Fall im Gegensatz zu einem anderen Schaltknauf z.B....hmmmm...
dem ist nicht so!
Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn:
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
In allen anderen Fällen von Modifikationen kann die Verwaltungsbehörde Dir "nur" eine Frist setzen um die Modifikation oder den Mangel zu beheben (natürlich mit entsprechenden Ordnungswidrigkeitenanzeigen). Die BE bleibt aber erhalten.
Richtig interessant wäre für mich jetzt, ob ein Fahrzeug ohne BE (also wo z.B. Fächerkrümmer installiert sind), was einen Unfall hat, wo die Fächer NICHT ursächlich sind, noch versichert ist. Denn die BE erlischt ja in diesem Fall im Gegensatz zu einem anderen Schaltknauf z.B....hmmmm...