17.08.2006, 17:36
In wie weit ist die vom Hersteller genannte VMax-Angabe bindend? Ist irgendwo geregelt, wie diese zu Stande kommt und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen? Gibt es hierfür, wie für fast jeden Blödsinn, auch eine DIN-Norm?
Die VMax-Angabe ist sicher eine zugesicherte Eigenschaft, auf die sich der Kunde berufen kann. Insbesondere bei Fahrzeugen, bei denen diese Eigenschaft für die Kaufentscheidung sehr relevant ist, sollte es doch einen (juristischen) Aufhänger geben?
Die VMax-Angabe ist sicher eine zugesicherte Eigenschaft, auf die sich der Kunde berufen kann. Insbesondere bei Fahrzeugen, bei denen diese Eigenschaft für die Kaufentscheidung sehr relevant ist, sollte es doch einen (juristischen) Aufhänger geben?