18.08.2006, 14:53
Ich habe mal ein bisschen gegoogelt und bin auf >dieses< Urteil gestoßen.
Dort ist das Gericht der Meinung das eine Abweichung der tatsächlichen Motorleistung zur Werksangabe durchaus 10 % betragen darf.
Weiter unten im Artikel hat ein anderes Gericht eine Abweichung von 5 % als akzeptabel angesehen.
Das wären im Falle einer Z 06 stolze 25 bis 50 PS.
Ich schätze das wird von Fall zu Fall unterschiedlich gesehen.
Gruß Thomas
Dort ist das Gericht der Meinung das eine Abweichung der tatsächlichen Motorleistung zur Werksangabe durchaus 10 % betragen darf.
Weiter unten im Artikel hat ein anderes Gericht eine Abweichung von 5 % als akzeptabel angesehen.
Das wären im Falle einer Z 06 stolze 25 bis 50 PS.
Ich schätze das wird von Fall zu Fall unterschiedlich gesehen.
Gruß Thomas
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."
- Brandner Kaspar
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