18.08.2006, 15:16
Schon eine eigenartige Rechtsprechung. Wenn die Werksangaben runde Werte wie 400 oder 500PS wären, könnte ich das besser nachvollziehen. Auch ein Hinweis (mit *), dass es sich um ca. oder Durchschnittswerte handelt, würden Klarheit schaffen.
Beworben werden die Fahrzeuge allerdings mit Werten, die darauf schließen lassen, dass es sich um genaue Angaben handelt. 512PS hört sich schon recht konkret an. Als Käufer sollte man bei einer solchen Angabe unterstellen können, dass diese nicht ausgewürfelt wurde.
Beworben werden die Fahrzeuge allerdings mit Werten, die darauf schließen lassen, dass es sich um genaue Angaben handelt. 512PS hört sich schon recht konkret an. Als Käufer sollte man bei einer solchen Angabe unterstellen können, dass diese nicht ausgewürfelt wurde.