16.09.2006, 15:13
Zitat:Original von Doc Holiday
[quote]Original von Ersatzchef
Glaube nicht daß es auch bei einer nicht vom TÜV abgenommenen Abgasanlage Probleme gibt.
Probleme damit kann es immer geben !! Änderungen an der Auspuffanlage führen
ohne TÜV-Abnahme zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Damit steht im Falle eines
Unfalls der Versicherungsschutz in Frage. Dies kann einem, vor allem im Falle eines
Personenschadens, teuer zu stehen kommen ! Darüberhinaus kann bei einer
Polizeikontrolle das Fahrzeug an Ort und Stelle aus den Verkehr gezogen werden.
Bei uns in der fränkischen Schweiz führt die Polizei wegen der vielen Motorradfahrer
häufig Fahrzeugkontrollen mit Phonmessungen durch.
So sehr der offene Auspuff auch gefällt - ein mulmiges Gefühl fährt immer mit...,
und irgendwann fragt man sich, ob der gute Sound das Risiko wert ist....
Grüße eines leidgeprüften, langjährigen Motorradfahrers
Günter
Da stimme ich Dir vollkommen zu. In der Fränkischen wäre mir das auch ein wenig zu riskant. Ist ja nicht weit von mir. Aber daß eine nicht eingetragen Auspuffanalge zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt glaube ich nicht. Der J.M.G hat da mal was interessantes dazu geschrieben.
Gruß
Joe <--- machine silver
Joe <--- machine silver