10.10.2006, 22:47
Genau das meinte ich. Diese Regelung gibt es erst seit Frühjahr 2005. Zuvor konnte man noch, wenn eine Auflastung durchgeführt wurde (sprich das zul. Gesamtgewicht wurde im Brief auf über 2,8 Tonnen erhöht, geht natürlich wieder nur mit Gutachten...) den Wagen auf "Kombinationskraftwagen" zulassen. Somit fiel die Besteuerung nach Hubraum weg und man zahlte 172 Euro Steuern im Jahr pauschal.
Sobald sich eine der Firmen meldet werde ich hier berichten.
Grüße
Jochen
Sobald sich eine der Firmen meldet werde ich hier berichten.
Grüße
Jochen