26.10.2006, 10:33
Zitat:Original von Doc
@Selbsternannten Koryphäe der Anwaltszunft .....merlin
Zitat:1. Wo hast Du denn den Unsinn mit dem Streiwert her? (siehe oben)
2. Schon immer, das ist Verkehsstrafrecht und Ordnungwidrigkeitenrecht. Informier Dich doch vorher mal, bevor Du schreibst
3. Schon mal was von anthropologischen Sachverständigengutachten gehört, die von Humanbiologen erstellt werden und zur Abgrenzung von Betroffenem und Fahrer benutzt werden ????. Wohl kaum bei deiner sonstigen, wenigen Ahnung von der Materie.
Aber mach Dir nichts draus, wissen Verkehrsrechtler meisstens auch nicht.
ad 1. O.k. zugestanden. Mit Anwaltssätzen versuche ich möglichst wenig, d.h. gar nichts zu tun zu haben. Ich hab mich geirrt.
ad 2.Zitat: Fachanwalt Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht befasst sich mit der zivil- und strafrechtlichen Würdigung von Handlungen im Straßenverkehr. Es wird in zwei Gruppen unterteilt: das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht.Quelle: https://www.anwaltssuche.de/kms/fachanwa...recht.html
ad 3. Es geht demnach also um Schizzophrenie, wenn wie hier Fahrer und Betroffener (besser Beschuldigter) identisch sind.Oder was hat die forensische Antropologie damit zu tun, wenn zwei Autos auf dem Bild zu sehen sind. Löhle, Prof.? Seit wann und woher?
1. wir sind uns einig
2. falsch, nicht gewerbliche Anwaltssuchdienste bestimmen die Kompetenz und das Fachgebiet, sondern das Leben.
3. Man sollte erst die Fahrereigenschaft bestreiten, deshalb der Humanbiologe