16.12.2002, 21:59
Zitat:Jeder darf das in Deutschland tun, denn mündliche Zusagen sind nicht bindend.
Natürlich ist auch ein telefonischer Vertrag bindend. Wie bereits von meinen Vorrednern geschrieben, ist das Problem nur der Nachweis. Die Aufzecihnung per Anrufbeantworter bedarf allerdings immer der Zustimmung der "anderen" Seite.
Da Hr.W. sicher nicht der einzige Geschäftetreiber ist, welcher sich so und ähnlich verhält, sollte jeder daraus für sich Erkenntnisse ziehen.
Macht doch einfach sowas schriftlich. Sicher ist es für die meisten möglich ein Telefax zu versenden und zu empfangen. Einfach kurz das besprochene Aufschreiben, bestätigen lassen und alle sind auf der (recht) sicheren Seite. Das hilft auch bei Missverständnissen. Ärger muss ja nicht nur an der übertriebenen Geschäftstätigkeit des Gegenüber liegen. Oft sind Missverständnisse Ausgangspunkt für viel Ärger.
Wenn der Gegenüber Absprachen nicht schriftliche (z.B. per Fax) bestätigen möchte, kann man sich alles weitere sparen.
Ab welchem Wert sich dieser Aufwand lohnt, muss jeder selbst entscheiden. Dann gilt jedenfalls eher das Motto "selber Schuld".
Und wie gesagt. Sowas hat nicht nur was mit Misstrauen zu tun. Es macht es für BEIDE Seiten einfacher und verbindlich.