21.03.2007, 00:45
Zitat:Original von MarkusC5
Mein Mitgefühl hast Du-ohne Vorwürfe. Auch bei noch so vorausschauender Fahrweise glaube ich nicht, das sich irgend jemand davon freisprechen kann, Fehler zu machen.
Wichtig ist, das man sie in einem solchen Fall eingesteht und die Verantwortung übernimmt. Und genau das hast Du getan
Genau meine Meinung!!!
Aber was Frank the Judge sagte ist auch richtig.
Der Wagen wird erst einmal in allen Restwertbörsen angeboten um ein Höchstgebot für den höchstmöglichen Restwert zu ermitteln,der mit dem Wiederbeschaffungswert verrechnet wird.
@thocar
du hast nachher die Möglichkeit den Wagen zu dem Restwert zu übernehmen und die Differenzsumme zu akzekptieren.
Der Wagen kann natürlich von dir über diesem Restwert verkauft werden,was in der Regel auch möglich sein sollte.
Mail mir doch ein paar Fotos dann kann ich vielleicht eine Schätzung machen wo der Wagen in etwa landet .
Gruß Molle
Werner
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