30.03.2007, 22:25
Habe den Text gefunden. Das mit den roten Blinkern wurde 1988 festgelegt.
Zitat:StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnung
in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), zuletzt geändert durch Verordnung vom 03. August 2000 (BGBl. S. 1273)
§§ 72, Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 53 Abs. 2 (Farbe des Bremslichts)
An Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sind
1. Bremsleuchten für gelbes Licht und
2. Bremsleuchten, die mit Blinkleuchten in einem Gerät vereinigt sind, und bei denen bei gleichzeitigem BREMSEN und Einschalten einer Blinkleuchte nur eine der beiden Bremsleuchten brennt oder bei gleichzeitigem BREMSEN und Einschalten des Warnblinklichts das Warnblinklicht die Funktion des Bremslichtes übernimmt, weiterhin zulässig.
§ 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)
Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren.