03.04.2007, 19:27
Zitat:Original von Ersatzchef
Zitat:Original von Jochen
Zitat:Angeblich bekommt man den auch locker eingetragen.
... war sicher die Aussage vom Verkäufer
Ohne ABE und ohne §19 Teilegutachten ist eine Eintragung nur sehr schwer zu erreichen...
Behaupten hier aber diverse Leute. Kann ja sein daß irgendwo in Deutschland ein sehr toleranter TÜV-Mensch sitzt...
Möglich ist alles!
Grundsätzlich hat man drei Möglichkeiten:
(1) Gefälligkeitsgutachten
(2) Bezug auf andere Eintragungen (Briefkopie, oft basierend auf Gefälligkeitsgutachten)
(3) Einzelabnahme mit Geräuschgutachten (~400€).
Achtung, Weg 3 dürfte kaum funktionieren, da die EU-Corvette teilweise werkseitig schon gedämpft werden musste, um die EU-Richtlinien für das maximale Vorbeifahrgeräusch noch zu schaffen.