11.04.2007, 10:13
Zitat:Original von man-in-whiteMeines Wissens sind vor EZ 1970 (da gibt's irgend einen Stichtag, den ich jetzt nicht herausgesucht habe) rote Blinklichter erlaubt, also sogar OHNE Ausnahmegenehmigung. Danach benötigst du eine Ausnahmegenehmigung, wenn das Auto mit roten Blinkern zugelassen werden soll. Die mußt du beantragen beim zuständigen Regierungspräsidium.
Ab Bj 1970. Davor geht noch rot.
Frank
Allerdings wissen das die Amtsschimmel auch nicht immer so genau, daher hat meine 69er eine Ausnahmegenehmigung, obwohl gar keine erforderlich ist.....
1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie