14.04.2007, 11:20
wenn Du bis jetzt mit dieser Vette immer so Tüv §29 bekommen hast, ist das jetzt auch kein Problem bei den meisten TÜV-Prüfern. Anders wäre es, wenn die Corvette noch nicht in Deutschland gelaufen wäre, und keinen dt. Zulassungsbescheinigung hätte, da wäre ebenso wie bei der Importvette §21 Vollabnaahme nötig gewesen, die Beleuchtung auf europäischen Standard umzurüsten, ausser bei Fzg vor 1970
Mfg Axel
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Hubraum ist durch nichts zu ersetzten außer durch noch mehr Hubraum
kfz-holzer.de
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