14.04.2007, 13:05
Man sieht hier in etwas, dass im Rücklicht fortlaufend Querstreifen mit Reflektoren eingearbeitet sind.
Rote Blinker bedürfen einer Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, i.d.R. dem Landratsamt / Zulassungsstelle. Eigentlich sollen keine Ausnahmegenehmigungen für rote Blinker mehr erteilt werden, aber...