08.05.2007, 22:00
Hallo!
Ein Festigkeitsgutachten ist nicht zwangsläufig erforderlich.
Eine Freigabe für die Reifengröße die Du fahren willst für eine in den Maßen vergleichbare Felge müsste reichen.
Achslasten und Geschwindigkeitsangaben einer Corvette müssten dem TüV vorliegen.
Wenn nun Dein Corrado in den Achslastwerten Nah rankommt und man evtl. was mit Ablasten oder Auflasten erreichen kann,sollte es mit einer §21 er klappen.
So hat es ein Kollege von mir mit einem Vento VR6 und den Porsche Gullis gemacht!
Ein Festigkeitsgutachten könntest Du höchstens noch vom Felgenhersteller bekommen und Ich denke nicht das es in den USA solche Gutachten gibt oder gab!
MfG
Andreas
Ein Festigkeitsgutachten ist nicht zwangsläufig erforderlich.
Eine Freigabe für die Reifengröße die Du fahren willst für eine in den Maßen vergleichbare Felge müsste reichen.
Achslasten und Geschwindigkeitsangaben einer Corvette müssten dem TüV vorliegen.
Wenn nun Dein Corrado in den Achslastwerten Nah rankommt und man evtl. was mit Ablasten oder Auflasten erreichen kann,sollte es mit einer §21 er klappen.
So hat es ein Kollege von mir mit einem Vento VR6 und den Porsche Gullis gemacht!
Ein Festigkeitsgutachten könntest Du höchstens noch vom Felgenhersteller bekommen und Ich denke nicht das es in den USA solche Gutachten gibt oder gab!
MfG
Andreas