20.05.2007, 22:05
Moin!
Theoretisch haben die recht, aber schau auf zoll.de, da ist die Musterklage eines 300SL Gullwing-Besitzers aufgezeigt,sein Wagen wurde NICHT als automobiles Kulturgut anerkannt.
Somit 19% MwSt (Ein Oldtimer ist, finanztechnisch gesehen, kein Grundnahrungsmittel)
und, mit Glück, 5% ohne Glück 10% Zoll
Wenn jemand anders weniger bezahlt hat, ok. Wenn jemand seine Kiste geschmuggelt oder mit geringerer Wertangabe durchbekommen hat, na gut.
Aber verlässlich ist das nicht bzw. nicht einklagbar.
Was den Hollandweg angeht: Das gilt für Niederländer.... nach Angabe beim Zoll gilt die Drittlandregelung nicht über den EU-Weg, der Zoll muss, wenn jemand bei der Zulassungsstelle dem Finanzamt ein Tip gibt, nachgezahlt werden.
Theoretisch haben die recht, aber schau auf zoll.de, da ist die Musterklage eines 300SL Gullwing-Besitzers aufgezeigt,sein Wagen wurde NICHT als automobiles Kulturgut anerkannt.
Somit 19% MwSt (Ein Oldtimer ist, finanztechnisch gesehen, kein Grundnahrungsmittel)
und, mit Glück, 5% ohne Glück 10% Zoll
Wenn jemand anders weniger bezahlt hat, ok. Wenn jemand seine Kiste geschmuggelt oder mit geringerer Wertangabe durchbekommen hat, na gut.
Aber verlässlich ist das nicht bzw. nicht einklagbar.
Was den Hollandweg angeht: Das gilt für Niederländer.... nach Angabe beim Zoll gilt die Drittlandregelung nicht über den EU-Weg, der Zoll muss, wenn jemand bei der Zulassungsstelle dem Finanzamt ein Tip gibt, nachgezahlt werden.
Gruß daheim
der Cowboy
When I´m right, no one remember
When I´m wrong, no one forget.............
der Cowboy
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