20.05.2007, 22:53
Hallo Roland,
sämtliche Klappenauspuffanlagen sind so konstruiert, dass bei den entsprechenden gesetzlichen Messvorschriften die Klappen zu sind.
In allen anderen Fahrsituationen ist die Lautstärke egal.
Das sind nichts anderes als Ausweichmaßnahmen, im Steuerrecht sagt man zu so was "Schlupflöcher".
Wenn das mit den Klappenanlagen so weitergeht, wird es IMHO irgendwann eine gesetzliche Regelung geben, dass verstellbare Auspuffanlagen verboten werden. Das wird dann wiederum andere Ausweichreaktionen nach sich ziehen.
Gruß
JR
sämtliche Klappenauspuffanlagen sind so konstruiert, dass bei den entsprechenden gesetzlichen Messvorschriften die Klappen zu sind.
In allen anderen Fahrsituationen ist die Lautstärke egal.
Das sind nichts anderes als Ausweichmaßnahmen, im Steuerrecht sagt man zu so was "Schlupflöcher".
Wenn das mit den Klappenanlagen so weitergeht, wird es IMHO irgendwann eine gesetzliche Regelung geben, dass verstellbare Auspuffanlagen verboten werden. Das wird dann wiederum andere Ausweichreaktionen nach sich ziehen.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!