25.05.2007, 19:30
Zitat:Original von RainerR
Hallo Freunde,
Das OLG-Köln Hat folgendermaßen geurteilt (OLG Köln,Az.:Ss11/97 (Z),DAR98,27
Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis,
wenn zu erwarten ist daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Korrekt. So sagt das der §19 Abs.2 Nr.2 StVZO. ABER:
Zitat:Was sagt Ihr dazu? Das hiesse ja,das z.B. auspuffanlagen
Inkorrekt. §19 Abs.2 Nr.3 (Änderung der Geräusch oder Abgasemission führt automatisch zum erlöschen der BE).
Alles was Abgase (Motortuning) oder Geräusche (Auspuff / Luftfilter) verändert ODER alles was Andere gefährdet ODER wenn Du die Bauart Deines Fahrzeuges änderst (also aus Deiner Limo nen Cabrio machst), führt zum erlöschen der BE.
Alle anderen nicht eingetragenen Dinge führen nur zur Mängelkarte inkl. Punkte und Bußgeld.