27.05.2007, 17:38
Zitat:Original von J.M.G.
Hallo Uwe,
wo ist die Abweichung zu meinen Auführungen? Die Jungs sagen doch die Beweiskette für das Erlöschen der BE selbst:
Zitat:19II StVZO iVm 3FZV iVm 48 FZV iVm 24 StVG
Das der Bußgeldkatalog für das Erlöschen der Betriebserlaubnis keine Tatbestandsnummer vorsieht (momentan) ist nicht weiter schlimm, da die Polizei für die Erteilung und das Entziehen der BE überhaupt nicht zuständig ist. Dafür ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde verantwortlich.
Die Strafe für das Fahren mit veränderten Bauteilen für Fahrer und Halter sind ja in den TBNs 803600 bzw. 803500 reguliert.
Nochmal: Die Bestrafung der Fahrer / Halter über die Bußgeldstelle hat nichts mit der Stilllegung des Fahrzeuges zu tun. Das kann nur die Straßenverkehrsbehörde - und das erfolgt i.d.R. nach einer Sicherstellung und Vorführung bei einem Sachverständigen.
Die Rechtslage ist also mehr als klar.
Hallo jmg
Bist du ein Cop? Auf alle Fälle herscht etwas Rechtsunsicherheit, daher
nochmals der letzte Absatz!!!!! Einfach so beschlagnahmen ohne das der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt wird geht nicht, da keine Gefährdung vorliegt.
Wenn jemand mir etwas beschlagnahmen sollte, werde ich mir sofort ein Taxi, danach einen
gleichwertigen Mietwagen nehmen und meinem Anwalt, der ist sehr gut, darauf kann sich der Polizist verlassen, die Sache übergeben.
Das werde ich aussitzen!
Nicht umsonst muss sich nochmals ein Ausschus mit diesem Paragraphen befassen!!
Das wird auch ein Richter so sehen!!!!!!!!!!!!!
Werde hier auf weitere Stellungnahmen verzichten aber entsprechende Literatur mitführen,
man weiss ja nie an wen man kommt.
Zitat aus Copzone:
Kann Schussels Ausführungen nur recht geben. Auch bei uns wurde jetzt jüngst eine Mail rumgeschickt in dem das ISM in Rücksprache mit den Bußgeldstellen Stellung dazu genommen hat.
Auch bei uns (in RLP) soll so verfahren werden wie oben ausführlich beschrieben. Eine entsprechende TBN, analog dem früheren Erlöschen BE, soll aber bald nachgesteuert werden.
In wie weit der Begriff "bald" zu bewerten ist, bleibt abzuwarten.
Ich für meinen Teil, werde den Tuningfreaks den vom Gesetzgeber schlampig gewährten Bußgeldbonus einräumen und Ihnen zu ihrem Glück gratulieren und die 25er € Variante einschlagen. Analog mit der Mitteilung an die Zulassungsstelle zwecks Überwachung des Betriebszustandes des Fahrzeuges.
Zitat Ende
Mfg Uwe