15.06.2007, 13:19
Entweder der Händler verkauft die Autos auf eigene Rechnung, dann ist es auch ok, wenn er sie täglich bewegt -
oder der Händler verkauft die Autos im Kundenauftrag, dann wäre ich als Kunde angefressen, wenn ständig irgend jemand mit meinem Auto durch die Gegend heizte -
oder der Händler tut nur so, als ob er die Autos im Kundenauftrag verkauft, um die Gewährleistung zu umgehen, eigentlich gehören sie trotzdem ihm, und er kann sie fahren, wie er will.
Was trifft denn bei dem Doppel-Zetti-Beweger zu?
Gruß
JR
oder der Händler verkauft die Autos im Kundenauftrag, dann wäre ich als Kunde angefressen, wenn ständig irgend jemand mit meinem Auto durch die Gegend heizte -
oder der Händler tut nur so, als ob er die Autos im Kundenauftrag verkauft, um die Gewährleistung zu umgehen, eigentlich gehören sie trotzdem ihm, und er kann sie fahren, wie er will.
Was trifft denn bei dem Doppel-Zetti-Beweger zu?
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!