12.07.2007, 16:19
Hallo Walther,
mit "gar nichts draufpappen" meinte ich die AU-Plakette (und das Siegel). Ich bezog mich hier nicht auf das gesamte Kennzeichen.
Wenn du das Kennzeichen bei einer solchen Kontrolle als verloren oder gestohlen meldest, wär das auch nicht wirklich gut, denn wenn das gleich vermerkt wird, dann kriegst du gleich eine ganz neue Nummer. Zumindest ist es hier so, daß ich ein Kennzeichen mit bereits vergebener Nummer nur siegeln lassen kann, wenn ich das alte (z.B. beschädigte) Kennzeichen zum entsiegeln vorlege. Das wäre dann aber wohl auch schlecht möglich, wenn du vorher angibst, daß es dir gestohlen wurde oder du es verloren hast.
viele Grüße
Anke
mit "gar nichts draufpappen" meinte ich die AU-Plakette (und das Siegel). Ich bezog mich hier nicht auf das gesamte Kennzeichen.
Wenn du das Kennzeichen bei einer solchen Kontrolle als verloren oder gestohlen meldest, wär das auch nicht wirklich gut, denn wenn das gleich vermerkt wird, dann kriegst du gleich eine ganz neue Nummer. Zumindest ist es hier so, daß ich ein Kennzeichen mit bereits vergebener Nummer nur siegeln lassen kann, wenn ich das alte (z.B. beschädigte) Kennzeichen zum entsiegeln vorlege. Das wäre dann aber wohl auch schlecht möglich, wenn du vorher angibst, daß es dir gestohlen wurde oder du es verloren hast.
viele Grüße
Anke
In memory of Fischi55 und MadTom 10.2008