26.07.2007, 17:44
tja leute erlig gesagt ist mir es egal ob ihr es glaubt.
nur schade ist es das ihr es ins lächerliche zieht.
hier eine mail von auto motor und sport
Antwort:
Vielen Dank für Ihre Email.
Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit haben Sie Anspruch auf ein in allen Teilen einwandfreies Fahrzeug. Sollte ein und derselbe Mangel nach mehr als zweimaligen erfolglosen Reparaturversuchen immer noch vorhanden sein und konnte er nicht dauerhaft und zuverlässig behoben werden, dann haben Sie Anspruch auf Wandlung (Rückgabe des Autos und Erstattungs des Kaufpreises).
Speziell in den ersten sechs Monaten nach dem Neukauf haben nicht Sie dem Verkäufer einen Defekt nachzuweisen, sondern er muß Ihnen nachweisen, dass das Auto in Ordnung ist. (Stichwort: Beweislastumkehr)
Bis jetzt haben Sie alles richtig gemacht. Der Rechtsanwalt soll mit seinen Möglichkeiten am besten die Wandlung durchsetzen, wenn auch der dritte Motor (ist der zweite Reparaturversuch) wieder den Geist aufgibt. Achten Sie, bzw. der RA, darauf, dass keine Fristen versäumt werden!
Mit freundlichem Gruß
Redaktion auto motor und sport
Peter Dalheim
ps.: so was hätte ich mir von euch erhofft und nicht von der presse.
pss.: nur so neben bei corvette deutschland hat sich bei mir gemeldet.
morgen bekomme ich bescheid wann meine neue zo6 kommt.
und ihr könnt weiter alles ins lächerliche ziehen.
achso noch was der thread ist
nur schade ist es das ihr es ins lächerliche zieht.
hier eine mail von auto motor und sport
Antwort:
Vielen Dank für Ihre Email.
Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit haben Sie Anspruch auf ein in allen Teilen einwandfreies Fahrzeug. Sollte ein und derselbe Mangel nach mehr als zweimaligen erfolglosen Reparaturversuchen immer noch vorhanden sein und konnte er nicht dauerhaft und zuverlässig behoben werden, dann haben Sie Anspruch auf Wandlung (Rückgabe des Autos und Erstattungs des Kaufpreises).
Speziell in den ersten sechs Monaten nach dem Neukauf haben nicht Sie dem Verkäufer einen Defekt nachzuweisen, sondern er muß Ihnen nachweisen, dass das Auto in Ordnung ist. (Stichwort: Beweislastumkehr)
Bis jetzt haben Sie alles richtig gemacht. Der Rechtsanwalt soll mit seinen Möglichkeiten am besten die Wandlung durchsetzen, wenn auch der dritte Motor (ist der zweite Reparaturversuch) wieder den Geist aufgibt. Achten Sie, bzw. der RA, darauf, dass keine Fristen versäumt werden!
Mit freundlichem Gruß
Redaktion auto motor und sport
Peter Dalheim
ps.: so was hätte ich mir von euch erhofft und nicht von der presse.
pss.: nur so neben bei corvette deutschland hat sich bei mir gemeldet.
morgen bekomme ich bescheid wann meine neue zo6 kommt.
und ihr könnt weiter alles ins lächerliche ziehen.
achso noch was der thread ist