06.08.2007, 11:13
Zitat:Original von JR
Hi Tom,
es ist so wie auch von Johannes geschrieben.
Man muss strikt unterscheiden zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Herstellergarantie.
Die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, davon die ersten 6 Monate mit Beweislastumkehr) hat der Käufer des Autos gegen den Händlerbetrieb, von dem er das Auto gekauft hat. Dazu gibt es eine Reihe von Threads - findet man mit der Suchfunktion.
Bei der freiwilligen dreijährigen Herstellergarantie, die es bei unseren Vetten gibt, kann der Hersteller in den Garantiebedingungen ziemlich frei festlegen, was von der Garantie umfasst wird und welche Voraussetzungen seitens des Käufers dafür erfüllt sein müssen.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt immer davon unberührt - die hat man aber immer nur gegen den Händler, nicht gegen den Hersteller.
Ich finde es im übrigen eine Unverschämtheit der versammelten deutschen Premiumhersteller, dass die sich in D auf die gesetzliche Gewährleistung zurückgezogen haben, die nun mal deutlich schlechter ist als eine Garantiezusage. Wobei Zuffenhausen wohl wenigstens eine zweijährige Garantie gibt, bin mir aber nicht sicher.
Genaueres zu dem Thema könnte sicher noch unser Maserati-Anwalt Edgar schreiben.
Gruß
JR
Zweimal nicht wirklich korrekt!
Laut ADAC gilt (Zitat aus Motorwelt August 2007, Seite 34/35):
Zitat:Garantiebeginn ist bei Übernahme des Wagens oder bei der Erstzulassung - je nachdem, was früher stattfindet. Und sie ist an Bedingungen wie eine fachgerechte Wartung geknüpft. Der Gang in eine Vertragswerkstatt darf nicht verangt werden!
Also auch bei Garantie ist der Gang in die Vertragswerkstatt nicht notwendig um bei defekten Garantie zu bekommen.
Was die Nichtgewährung von Garantie angeht ist es genau Porsche die KEINE Garantie anbieten. Alle anderen "Premiumhersteller" bieten in Deutschland eine Garantie an. Mercedes, Opel, Audi, VW usw bieten alle 2 Jahre Neuwagengarantie und zusätzlich noch verschiedenen Laufzeiten zu "Lackgarantie" und "Durchrostungsgarantie". Porsche bietet lediglich 3 Jahre auf den Lack und 10 Jahre gegen Durchrostung; sonst nix...
Einzig BMW hat eine "Scheingarantie" welche sich "2 Jahre erweiterte Sachmängelhaftung" nennt und einer Garantie sehr ähnlich ist...
Somit ist klar das der Besuch einer Fachwerkstatt zur Aufrechterhaltung von Garantieansprüchen nicht notwendig ist.
Ob man trotzdem eine solche aufsuchen möchte um evtl. KULLANZANSPRÜCHE nach Ablauf der Garantie gestattet zu bekommen muss jeder selbst entscheiden.
Ich halte dies für unsinnig da man im laufe der 3 Jahre mit Sicherheit einiges mehr an Leistungen und Kosten an die "Fachwerkstatt" zahlen musste als man hinterher durch evtl. auf den Knien herbeigebettelte Kullanz bekommen würde. Und dann wird oft auch nicht alles gezahlt sondern entweder nur die Arbeitskosten oder nur die defekten Teile.
Sucht man sich eine nicht Vertragswerkstatt, oder den KFZ Techniker seines Vertrauens ist sicherlich der Besitz der originalen GM Service Manual sinnvoll. Somit würde man den Nachweis bringen das zumindest das Wissen um der notwenigen technischen Verfahren und der notwendigen Spezifikationen vorhanden ist, sollte es wirklich zu Garantieansprüchen kommen. Selbstverständlich alle Rechungen bezüglich Öl, Filter, Austauschteilen auch aufheben und dokumentieren. Aber das macht mitlerweile ja sowieso so gut wie jeder Corvette Besitzer. Oder?
Viele Grüße
Jochen