08.08.2007, 15:16
Das Kennzeichen kann man sich reservieren lassen, dann braucht man kein neues, wenn man das Auto wieder zulässt.
Seit 1.3.2007 wird nicht mehr zwischen "vorübergehend" und "endgültig stillgelegt" unterschieden. Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, kann das Kennzeichen sofort wieder an einen anderen vergeben werden. Das Kennzeichen kann aber AUF ANTRAG (und gegen eine geringe Gebühr) bis zu 12 Monate reserviert werden.
Also nicht vergessen, sonst ist eventuell ein neues Nummernschild fällig.
Seit 1.3.2007 wird nicht mehr zwischen "vorübergehend" und "endgültig stillgelegt" unterschieden. Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, kann das Kennzeichen sofort wieder an einen anderen vergeben werden. Das Kennzeichen kann aber AUF ANTRAG (und gegen eine geringe Gebühr) bis zu 12 Monate reserviert werden.
Also nicht vergessen, sonst ist eventuell ein neues Nummernschild fällig.