21.08.2007, 13:34
Wenn jemand eine Straftat begehen will ist das allein seine Sache.
Aber dies auch noch in einem öffentlichen Forum, in dem jeder mitlesen kann, grenzt schon fast an Dummheit.
Hier dazu einen Artikel:
R 12 muß bis Ende Juni 1998 ersetzt werden! Die Verwendung des Fluorchlorkohlenwasserstoffes (FCKW) R 12 als Kältemittel ist ab Ende Juni 1998 verboten, da er wesentlich zum Abbau der Ozonschicht beiträgt, erklärt das Umweltbundesamt (UBA) in Berlin. Auch ein Ersatz des FCKW-Gemisches R 502 sei möglich und die Umrüstung dieser Anlagen technisch machbar, ergab ein im Auftrag des UBA angefertigter Forschungsbericht.
Derzeit bereitet das UBA die Bekanntgabe von Ersatzkältemitteln für R 502 vor. Die 1991 in Kraft getretene FCKW-Halon-Verbots-Verordnung sieht vor, daß in bis Ende 1994 hergestellten Anlagen und Geräten nur so lange vollhalogenierte FCKW (z.B. R 12) verwendet werden dürfen, bis das UBA Stoffe bekannt gibt, die die Ozonschicht weniger schädigen. Im Dezember 1995 wurden die Ersatzkältemittel für den vollhalogenierten FCKW R 12 vom UBA bekanntgegeben: Den teilfluorierten Kohlenwasserstoff (H-FKW) R 134a und den teilhalogenierten FCKW (H-FCKW) R 22.
Darüber hinaus ist aber auch der Einsatz anderer am Markt verfügbarer Kältemittel möglich. Mit der Bekanntgabe von R 12-Ersatzkältemitteln sind die Bedingungen grundsätlich erfüllt, die für die Inkraftsetzung des Verwendungsverbotes für R 12 als Kältemittel notwendig sind, erklärte das UBA. Nach seiner Ansicht werde dem Bestandschutz Rechnung getragen, da sich das Verbot auf den unmittelbaren Umgang mit dem Kältemittel beziehe. Damit sei unter anderem das Nachfüllen von R 12 verboten. Auch bei Reparaturen an Kälteanlagen muß R 12 ersetzt werden. Nach dem Stand der Technik könnten die benannten Ersatzmittel in R 12-haltigen Erzeugnissen (Altanlagen) eingesetzt werden, so das UBA. Fazit: Bis zum 30.06.1998 müssen R 12-Anlagen umgestellt sein und entsprechend der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung § 10, Absatz 2 sind nach dem Stand der Technik schon jetzt andere "Kältemittel" einzusetzen. Nachfüllen mit R 12 ist verboten! Ebenso das in den Verkehr bringen.
Viele Grüße
AStei1
Aber dies auch noch in einem öffentlichen Forum, in dem jeder mitlesen kann, grenzt schon fast an Dummheit.
Hier dazu einen Artikel:
R 12 muß bis Ende Juni 1998 ersetzt werden! Die Verwendung des Fluorchlorkohlenwasserstoffes (FCKW) R 12 als Kältemittel ist ab Ende Juni 1998 verboten, da er wesentlich zum Abbau der Ozonschicht beiträgt, erklärt das Umweltbundesamt (UBA) in Berlin. Auch ein Ersatz des FCKW-Gemisches R 502 sei möglich und die Umrüstung dieser Anlagen technisch machbar, ergab ein im Auftrag des UBA angefertigter Forschungsbericht.
Derzeit bereitet das UBA die Bekanntgabe von Ersatzkältemitteln für R 502 vor. Die 1991 in Kraft getretene FCKW-Halon-Verbots-Verordnung sieht vor, daß in bis Ende 1994 hergestellten Anlagen und Geräten nur so lange vollhalogenierte FCKW (z.B. R 12) verwendet werden dürfen, bis das UBA Stoffe bekannt gibt, die die Ozonschicht weniger schädigen. Im Dezember 1995 wurden die Ersatzkältemittel für den vollhalogenierten FCKW R 12 vom UBA bekanntgegeben: Den teilfluorierten Kohlenwasserstoff (H-FKW) R 134a und den teilhalogenierten FCKW (H-FCKW) R 22.
Darüber hinaus ist aber auch der Einsatz anderer am Markt verfügbarer Kältemittel möglich. Mit der Bekanntgabe von R 12-Ersatzkältemitteln sind die Bedingungen grundsätlich erfüllt, die für die Inkraftsetzung des Verwendungsverbotes für R 12 als Kältemittel notwendig sind, erklärte das UBA. Nach seiner Ansicht werde dem Bestandschutz Rechnung getragen, da sich das Verbot auf den unmittelbaren Umgang mit dem Kältemittel beziehe. Damit sei unter anderem das Nachfüllen von R 12 verboten. Auch bei Reparaturen an Kälteanlagen muß R 12 ersetzt werden. Nach dem Stand der Technik könnten die benannten Ersatzmittel in R 12-haltigen Erzeugnissen (Altanlagen) eingesetzt werden, so das UBA. Fazit: Bis zum 30.06.1998 müssen R 12-Anlagen umgestellt sein und entsprechend der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung § 10, Absatz 2 sind nach dem Stand der Technik schon jetzt andere "Kältemittel" einzusetzen. Nachfüllen mit R 12 ist verboten! Ebenso das in den Verkehr bringen.
Viele Grüße
AStei1