02.09.2007, 08:44
Zitat:Original von GuruSan
ist denn nicht meines Wissens nach eine Sicherungskopie für den reinen persönlichen Gebrauch dann zulässig, wenn ich mit der Herstellung der Kopie keine Kopierschutzmassnahmen umgehen muss, und diese auch nicht an Dritte weitergegeben wird ?
Das Erstellen einer Sicherheitskopie darf zumindest nicht untersagt werden (§ 69d II UrhG). Selbst wenn Kopierschutzmaßnahmen vorhanden sind, wird das regelmäßig legal sein, vgl. § 69a V UrhG. Beides würde allerdings nur gelten, sofern eine Einordnung der Navigationsdaten-DVD als "Computerprogramm" zu bejahen ist. Der Begriff "Computerprogramm" ist zwar weit gefasst, doch wird man hier im konkreten Fall zur "Datenbank" (§§ 87a ff. UrhG) abzugrenzen haben. Anhaltspunkt für ein Computerprogramm könnte eine Lizenzvereinbarung sein, in der die Daten entsprechend als "Software" bezeichnet werden; bei meiner C6 war aber nicht mal eine aufzufinden, insofern kann ich da wenig dazu sagen. Der Begriff der "Datenbank" passt in meinen Augen zumindest rein vom Wortlaut des Gesetzes (§ 87a I UrhG) deutlich besser auf die Navigations"daten". Den §§ 87a ff. UrhG fehlt eine Regelung wie § 69d UrhG. Zwar gibt es eine Ausnahme des Herstellerschutzes in § 87c I Nr. 1 UrhG, die eine private Vervielfältigung erlauben würde, jedoch mit dem Ausschluss, dass nicht "Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind". Gerade das dürfte aber bei Navigations-DVDs der Fall sein.
Alles in allem wäre ich mit einer Aussage, eine Sicherungskopie sei legal möglich, wohl eher vorsichtig; aus dem Gesetz ergibt sich zumindest berechtigter Zweifel daran. Wenn hier jemand nähere Informationen dazu hat? Ansonsten kann ich mich auch mal zu dem Thema schlau machen, komme jedoch nicht vor 14. September dazu.