25.09.2007, 14:48
Hallo Peter,
vielen Dank,das Du die Sache nochmals zusammengefasst hast. Wenn ich mit ungestempeltem
Kennzeichen fahre,das gestempelte im Auto mitführe,dann kann doch wohl nicht vom
Anfangsverdacht einer Straftat gesprochen werden,das kann ich mir nicht vorstellen.
Wie die Polizisten bei Hucky feststellten: Es wird durch das ungestempelte Kennzeichen
ja nicht verhindert,daß das Fahrzeug identiviziert werden kann! Wo soll da eine Straftat
liegen? Ich denke,der Tatbestand einer Straftat wurde mit einbezogen,wenn ich z.B. mit
gestohlenen Kennzeichen einen Einbruch oder andere Straftaten begehe,aber in unserem
Fall kann wohl kaum eine Straftat erkannt werden.Oder hast Du anderslautende Fakten?
Wäre Dir dankbar für Deine Info.
Gruss RainerR
vielen Dank,das Du die Sache nochmals zusammengefasst hast. Wenn ich mit ungestempeltem
Kennzeichen fahre,das gestempelte im Auto mitführe,dann kann doch wohl nicht vom
Anfangsverdacht einer Straftat gesprochen werden,das kann ich mir nicht vorstellen.
Wie die Polizisten bei Hucky feststellten: Es wird durch das ungestempelte Kennzeichen
ja nicht verhindert,daß das Fahrzeug identiviziert werden kann! Wo soll da eine Straftat
liegen? Ich denke,der Tatbestand einer Straftat wurde mit einbezogen,wenn ich z.B. mit
gestohlenen Kennzeichen einen Einbruch oder andere Straftaten begehe,aber in unserem
Fall kann wohl kaum eine Straftat erkannt werden.Oder hast Du anderslautende Fakten?
Wäre Dir dankbar für Deine Info.
Gruss RainerR
RaRo