15.10.2007, 14:13
Das 1% des Neupreises für eine Privatnutzung muss nicht abgeführt, sondern versteuert werden - kleiner Unterschied.
Ansonsten sehe ich aber keinen Grund, wieso die von Dir geplante Vorgehensweise nicht möglich sein sollte; da wäre ich auf die Begründung des Steuerberaters aber wirklch gespannt.
mit klarstellendem Gruß
JR
Ansonsten sehe ich aber keinen Grund, wieso die von Dir geplante Vorgehensweise nicht möglich sein sollte; da wäre ich auf die Begründung des Steuerberaters aber wirklch gespannt.
mit klarstellendem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!