20.11.2007, 23:37
So zur Info:
Die zollfreie Einfuhr von Oldtimern mit Baujahr vor 1950 in die EU ist in allen EU-Staaten ohne Einschränkungen möglich. Ab dem Baujahr 1950 wird die Verzollung von den einzelnen EU-Staaten sehr unterschiedlich gehandhabt. Laut dem Deuvet (http://www.deuvet.de) ist die zollfreie Einfuhr von Oldtimern mit Baujahr ab 1950 über die Niederlande auch weiterhin problemlos möglich, denn während die Niederlande ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshof im Sinne der Oldtimerszene auslegt, hat Deutschland die Daumenschrauben angezogen. Hier legt man das Urteil sehr eng aus und fordert unter anderem, dass nicht nur maximal 10 % der Weltproduktion erhalten sein dürfen, sondern der weltweite Gesamtbestand zusätzlich 100 Exemplare nicht überschreiten darf. Ein weltweiter Bestand ist laut dem Deuvet kaum zuverlässig nachprüfbar ist und auch Sammlerstücke von geschichtlichem Wert wie sie in Museen ausgestellt werden sind häufig in weitaus größerer Stückzahl als 100 noch erhalten. Ein weiteres Problem ist der für die zollfreie Einfuhr geforderte hohe Wert, der den üblichen Marktpreis für Fahrzeuge diesen Typs im jeweiligen Erhaltungszustand übersteigt. Dieses Kriterium ist nicht nachvollziehbar. Ein Kaufpreis der deutlich über dem üblichen Preis für diese Fahrzeuge liegt, spricht ausschließlich dafür, dass der Käufer in Unkenntnis der Marktlage einen zu hohen Preis gezahlt hat. Zu dem erfolgt der Kauf seltener Oldtimer im Nicht-EU-Ausland nicht zuletzt auch wegen der dort geforderten geringeren Preise. Trotz der extrem unterschiedlichen Auslegung der Tarifbestimmungen für die zollfreie Einfuhr von Oldtimern durch die einzelnen EU-Staaten, bestehen auf EU-Ebene keine Bestrebungen eine Vereinheitlichung der angelegten Kriterien voranzutreiben.
Aber die C6 ist kein Oldtimer.
Gruß Edgar
Die zollfreie Einfuhr von Oldtimern mit Baujahr vor 1950 in die EU ist in allen EU-Staaten ohne Einschränkungen möglich. Ab dem Baujahr 1950 wird die Verzollung von den einzelnen EU-Staaten sehr unterschiedlich gehandhabt. Laut dem Deuvet (http://www.deuvet.de) ist die zollfreie Einfuhr von Oldtimern mit Baujahr ab 1950 über die Niederlande auch weiterhin problemlos möglich, denn während die Niederlande ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshof im Sinne der Oldtimerszene auslegt, hat Deutschland die Daumenschrauben angezogen. Hier legt man das Urteil sehr eng aus und fordert unter anderem, dass nicht nur maximal 10 % der Weltproduktion erhalten sein dürfen, sondern der weltweite Gesamtbestand zusätzlich 100 Exemplare nicht überschreiten darf. Ein weltweiter Bestand ist laut dem Deuvet kaum zuverlässig nachprüfbar ist und auch Sammlerstücke von geschichtlichem Wert wie sie in Museen ausgestellt werden sind häufig in weitaus größerer Stückzahl als 100 noch erhalten. Ein weiteres Problem ist der für die zollfreie Einfuhr geforderte hohe Wert, der den üblichen Marktpreis für Fahrzeuge diesen Typs im jeweiligen Erhaltungszustand übersteigt. Dieses Kriterium ist nicht nachvollziehbar. Ein Kaufpreis der deutlich über dem üblichen Preis für diese Fahrzeuge liegt, spricht ausschließlich dafür, dass der Käufer in Unkenntnis der Marktlage einen zu hohen Preis gezahlt hat. Zu dem erfolgt der Kauf seltener Oldtimer im Nicht-EU-Ausland nicht zuletzt auch wegen der dort geforderten geringeren Preise. Trotz der extrem unterschiedlichen Auslegung der Tarifbestimmungen für die zollfreie Einfuhr von Oldtimern durch die einzelnen EU-Staaten, bestehen auf EU-Ebene keine Bestrebungen eine Vereinheitlichung der angelegten Kriterien voranzutreiben.
Aber die C6 ist kein Oldtimer.
Gruß Edgar